Firmenprofil:
In der FBG Obere Rhön haben sich rund 150 Waldbesitzer mit einer Gesamtwaldfläche von rund 6.300 ha zur vorbildlichen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung zusammengeschlossen.
Ein Großteil der Waldflächen betrifft den Kommunalwald unserer acht Mitgliedsstädte und -gemeinden. Wir sind nach den Grundsätzen des PEFC zertifiziert.
Die FBG vermarktet jährlich rund 24.000 fm Hölzer aller gängigen Sortimente und Baumarten. Mit einer Baumartenverteilung von 42% Nadelholz und 58% Laubholz sind ein Großteil der Bestände bunt gemischt.
Tätigkeitsprofil:
- Eigenverantwortliche langfriste Revierleitung eines Kommunalen Forstbetriebes
- Betreuung angegliederter oder separater Privatwälder
- Unbefristete Beschäftigung, Entlohnung in Anlehnung an den TVÖD
- 30 Tage Urlaub, bei einer durchschnittlichen Regelarbeitszeit von 40 Std/ Woche
- Flexible familienfreundliche Arbeitszeiten und eine zukunftssichere Anstellung
- Teilzeitbeschäftigung mit entsprechender Anpassung des Aufgabengebietes möglich
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein Platz in unserem motivierten Team mit gegenseitiger Urlaubsvertretung
- moderner Arbeitsplatz in der Geschäftsstelle mit der Möglichkeit des Homeoffice
- Dienstwagen für private Zwecke im Rahmen der 1% Regelung
- Job-Rad
- Arbeitsplatz in einer wunderschönen, ländlichen, stabilen und zukunftsfähigen Region mitten im Biosphärenreservat Rhön
Ihr Profil:
- Forsttechniker (m/w/d) oder abgeschlossenes Studium als Diplom-Forstingenieur FH (m/w/d) bzw. Bachelor/Master (m/w/d) mit Studiengang Forstwirtschaft
- besondere Kenntnis der Grundsätze naturnaher Waldbewirtschaftung in Theorie und Praxis
- sehr gute MS-Office Kenntnisse
- Erfahrungen im Umgang mit GIS-Systemen wünschenswert
- selbstständiges Arbeiten, Organisationsgeschick, Flexibilität
- sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Führerschein Klasse B
- Jagdschein wünschenswert
Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Geschäftsführer Andree Link unter Tel. 0171/ 2020305
oder Andree.Link@fbg-obererhoen.de gerne zur Verfügung.
Bei Interesse freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis 23.01.2026 an die
Forstbetriebsgemeinschaft Obere Rhön w.V.
Herrn 1. Vorsitzenden Thomas Fischer
Von-der-Thann Straße 13
97647 Nordheim v.d.Rhön
oder per E-Mail an
fbg_ob.rhoen@t-online.de
Es wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die nicht berücksichtigten Bewerbungsunterlagen vernichtet. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Informationen zum Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten verwenden wir zur Bearbeitung im laufenden Bewerbungsverfahren ausschließlich für die ausgeschriebene Stelle. Dies gilt sowohl für die Ihrerseits direkt mitgeteilten personenbezogenen Daten als auch für solche Daten, die uns von Dritten (z.B. Stellenportale) mitgeteilt werden. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses verarbeiteten wir außerdem gegebenenfalls Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Xing, LinkedIn).
Wir verarbeiten grundsätzlich nur die für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens und die Beurteilung einer Bewerberin/eines Bewerbers notwendigen personenbezogenen Daten. Dies betrifft neben dem Namen und der Anschrift regelmäßig auch Kontaktdaten sowie Informationen, die Sie uns in Ihrem Bewerbungsschreiben (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) mitteilen. Besondere Kategorien von Daten (z.B. Religionszugehörigkeit oder Gesundheitsdaten) verarbeiten wir nur, wenn Sie uns diese freiwillig mitgeteilt oder wir eine besondere gesetzliche Erlaubnis hierfür haben. Eine Rechtsgrundlage für die vorstehenden Verarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 b), 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Soweit eine Datenverarbeitung für andere Zwecke erforderlich sein sollte, können wir diese auf Grundlage unserer überwiegenden berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO verarbeiten, soweit keine schutzwürdigen Interessen Ihrerseits überwiegen. In diesem Falle werden wir Sie hierüber informieren. Eine Übermittlung in ein Drittland oder internationale Organisationen findet nicht statt.
Soweit das Bewerbungsverfahren nicht zu einer Einstellung führt, werden wir Ihre Daten bei uns nach Ablauf von sechs Monaten löschen und vernichten. Anderes gilt nur, soweit Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, Ihre Daten in unserem Bewerberpool für spätere Berücksichtigung zu speichern. Im Falle einer Einstellung werden wir die mitgeteilten Daten in unsere Personalakte aufnehmen. Rechtsgrundlage hierfür ist ebenfalls Art. 6 Abs. 1 b), 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1 BDSG-neu.
Jetzt Schneeschäden im Wald aufarbeiten!
Forstministerin Michaela Kaniber öffnet Förderprogramm für stark betroffene Waldbesitzer
17.01.2024
Die bayerischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können ab sofort für die Aufarbeitung von Schneeschäden Zuschüsse beantragen. Darauf hat Forstministerin Michaela Kaniber in München hingewiesen. Mit dieser finanziellen Hilfe will sie die Ausbreitung des Borkenkäfers in Waldbeständen eindämmen, die von den Schneemassen der vergangenen Wochen stark geschädigt worden sind. Ein schnelles Handeln ist wichtig, betont die Ministerin und appelliert eindringlich an alle Waldbesitzer: „Nach dem Schneebruch ist vor dem Borkenkäfer! Arbeiten Sie daher zügig bis zum Beginn der Käfersaison im Frühjahr alle abgebrochenen Baumkronen und Stammteile auf. Damit schützen Sie Ihren Wald vor Borkenkäferbefall.“
Für die Aufarbeitung von großen Schneeschäden hat die Bayerische Forstverwaltung befristet eine spezielle Förderung geöffnet. Demnach sind auch für Bestände über 15 Metern Höhe Anträge für Pflegemaßnahmen möglich und können bis Ende Februar gestellt werden.
Allerdings rät die Ministerin zu besonderer Vorsicht: „Das Aufarbeiten von Schneebruchschäden ist sehr gefährlich! Besondere Risiken gehen von angebrochenen Baumwipfeln oder von gebogenen und unter Spannung stehenden Bäumen aus. Wer keine Erfahrung hat, sollte unbedingt die Hilfe von Profis in Anspruch nehmen“, so die Ministerin.
Unterstützung und Beratung bei der Pflege ihrer Wälder erhalten die Waldbesitzer vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Matthias Schlund, Tel. 0173/8644532) sowie von den forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FBG Obere Rhön, Tel. 09779/8587605).
Aufarbeitung von Schadholz - aber sicher!
Juni 2023
Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
die Trockenheit und die überdurchschnittlichen Temperaturen der letzten Jahre sind in unseren Wäldern nicht zu übersehen.
Da zum Teil die Bäume, die geschädigt sind, noch genutzt werden können, stehen viele Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen vor dem Problem der sicheren Aufarbeitung. Hierzu hat die LWF nun ein neues Merkblatt herausgegeben.
Dieses Merkblatt finden sie unter folgendem Link:
LWF Merkblatt: Sichere Schadholzernte
Verbot von Holzenergie im Neubau
20.04.2023
Sehr geehrte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
erst kürzlich haben wir Sie informiert, dass auf EU-Ebene beschlossen wurde, dass Holz weiterhin als nachhaltiger Rohstoff gewertet wird.
Das Bundeskabinett hat jetzt einen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz verabschiedet und sieht die Nachhaltigkeit von Holz nicht gegeben.
Aus diesem Anlass hat der Bayerische Waldbesitzerverband eine Pressemitteilung hierzu veröffentlicht:
Pressemitteilung des Bayerischen Waldbesitzerverbands
In einer Demokratie ist es wichtig, wenn Abgeordnete des Bundestages wissen, was die Bedürfnisse der Region sind, für die sie im Bundestag sitzen.
Auf diesem Grund finden sie nachfolgend eine Liste der Abgeordneten der Ampel-Koalition aus Bayern, an die Sie sich wenden können:
Bayerische Abgeordnete der Ampel-Koalition in der Bundestagsfraktion
Waldholz bleibt nachhaltig
30.03.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Freude haben wir die Nachricht erhalten, dass laut EU-Beschluss Holz auch weiterhin als nachhaltiger Rohstoff betrachtet wird.
Hierzu hat der Bayerische Waldbesitzerverband eine Pressemitteilung verfasst, welche wir Ihnen hier zur Verfügung stellen:
Pressemitteilung des Bayerischen Waldbesitzerverbands
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